Start Nachrichten Rathaus Krisenstab tritt zusammen

Krisenstab tritt zusammen

Es wird eine lange Nacht im Jülicher Rathaus. Der Krisenstab ist aktiviert.

629
0
TEILEN
Feinabstimmungen im Rathaus. Foto: tee
- Anzeige -

Die Evakuierungsvorbereitungen in Jülich laufen auf Hochtouren. Der Ernstfall wird in den frühen Morgenstunden des Freitags erwartet. Im Rathaus sind die Dezernenten, Mitarbeiter der Verwaltung und der Einsatzkräfte zusammengekommen, um die wichtigsten Maßnahmen zu besprechen.

Der Ratssaal ist als Mittelpunkt des Krisenstabs vorbereitet. Im kleinen Sitzungssaal laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Das Prinzip Krisenstab ist seit Beginn der Pandemie eingeübt. Aber: „Das ist noch einmal eine ganz andere Qualität als ein unsichtbarer Virus“, sagt ein sorgenvoller Bürgermeister Axel Fuchs, der bereits seine gelbe Warnweste übergezogen hat.

- Anzeige -

Im Bürgermeisterbüro herrscht konzentrierte Betriebssamkeit. Telefonapparate aus dem Haus werden in einem Büro zusammengezogen. Abstimmungen werden getroffen. Nach und nach laufen die Mitarbeiter der Verwaltung ein, die sich an die Telefone der Hotline setzen. Sie werden mit den notwendigen Antworten ausgestattet: Wohin müssen sich die Menschen wenden – die, die Hilfe suchen, die, die Hilfe leisten wollen. Hilfebedürftige müssen nach ihren besonderen Bedürfnissen gefragt werden: Gehilfen, Rollstuhl, können sie nur liegend transportiert werden.

Dezernent Richard Schumacher ist Schnittstelle zu den Rettungskräften. Der Blick geht auf die Nina-Warnapp, um auf dem aktuellsten Nachrichtenstand zu sein. Ordnungsamtskräfte in Blau halten sich bereit. Verbindungsoffiziere Ralf Funkel ist vor Ort und trifft die Feinabstimmung. Die Durchsagen für die Feuerwehrautos, die jetzt zu ihrer Runde durch die betroffenen Straßenzüge starten, werden formuliert und verteilt.

Es ist 19.15 Uhr. Die Stadt begibt sich in den Ausnahmezustand.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here