Start Nachrichten Rathaus Eine Stunde bis zur Bugwelle

Eine Stunde bis zur Bugwelle

777
1
TEILEN
Im Ratssaal läuft rund um die Uhr der Nachrichtenbildschirm. Daneben ist es das Versorgungszentrum für die Freiwilligen. Foto: tee
- Anzeige -

6 Uhr. Nachdem gegen Mitternacht die Information im Rathaus ankam, dass doch später als erwartet, die Auswirkungen des Rurtalsperren-Überlaufs in Jülich ankommen würden, hatte der Krisenstab entschieden, dass auf Notfall-Modus umgeschaltet werden sollte. Das heißt: Die Hälfte des Mitarbeiterstamms wurde in die Betten geschickt. Heute Morgen war Schichtwechsel. Als Kapitän die ganze Nacht an Bord und auch heute morgen noch ist Bürgermeister Axel Fuchs mit seinen flankierenden Dezernenten Richard Schumacher und Axel Fuchs.

Kaffee ist aufgebrüht, halbe Brötchen liegen zur Stärkung bereit und immer noch läuft der Bildschirm heiß. Empörung der Belegschaft über die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens: Innenstadt droht zu überfluten und die Kanaldeckel würden hochgehen. Unwahr ist auch, dass die Pegel stark steigen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Pegel steigen langsamer und die Innenstadt ist trocken und ruhig. Auch der Strom läuft noch.

- Anzeige -

Kontrolltour entlang der Rur: 6.30 Uhr. Überall sind vereinzelte Menschen unterwegs – zu Fuß und mit dem Fahrrad. Sie gucken prüfend in Rur und Ellbach, fahren die Brücken an und messen mit den Augen den Wasserstand. Der ist sogar sichtbar gefallen. Weder in der Ellbachstraße noch an der Vogelstange rund um die Feuerwehr und das Stadtwerke-Beratungscenter steht noch Wasser. Wie kleine Nabelschnuren führen allerdings an vielen Orten Schläuche aus den Kellern und entleeren ihr gut in den Kanal. Der „Lage“ des Kanal ist offenbar auch entspannt: Die noch gestern im späten Nachmittag munter sprudelnde Fontäne am Kopf der Straße „An der Vogelstange“ ist versiegt. Man kann sogar in den Kanal hineingucken.

Das alles gibt Hoffnung.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

1 KOMMENTAR

  1. Liebe Frau Schenk,
    Danke für die gute und schnelle Beeichterszatrung mit Fotos. So weiß ich auch aus Bayern, wie es meinen Angehörigen in Jüöich mit dem Hochwasser geht.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here